Psychotherapie für Jugendliche

 

In der Lebensspanne des Jugend- und jungen Erwachsenenalters ist die Wahrscheinlichkeit, seelisch zu erkranken, verhältnismäßig hoch. Das liegt daran, dass in dieser Phase sehr viele Entwicklungsaufgaben anstehen (z. B. Identitätsentwicklung, Ablöseprozess vom Elternhaus, Autonomieentwicklung, vermehrte Hinwendung zu Gleichaltrigen, Aufnahme sexueller Beziehungen, Akzeptanz körperlicher Veränderungen, Vorbereitung der beruflichen Karriere…), die Schwierigkeiten bereiten können. Oftmals passiert dann auch noch etwas Belastendes (z. B. häufiger Streit mit den Eltern, Ausgrenzung und Mobbing, schulische Probleme…) und man gerät aus dem Gleichgewicht und schafft es alleine nicht oder kaum noch, mit seinen Problemen klar zu kommen.

In den Köpfen mancher Menschen findet man leider immer noch das Vorurteil, dass man „verrückt“ sein muss, wenn man eine Psychotherapie beginnt. Tatsächlich arbeiten Psychotherapeuten aber in den allermeisten Fällen mit „ganz normalen Menschen“, denen es lediglich im Moment schwer fällt, mit bestimmten Anforderungen des Lebens klarzukommen. Dies kann sich zum Beispiel im Verhalten (Ritzen, Essanfälle, Erbrechen, Rückzug, deutlich aggressives Auftreten, Missbrauch von Substanzen…), im Fühlen (z. B. häufiges Gefühl von Trauer, Wut, Angst, Schuld oder Scham) und im Denken (z. B. „ich bin wertlos“, „ich mache sowieso alles falsch“, „keiner mag mich“) äußern. In der Psychotherapie versuche ich gemeinsam mit meinen Patienten, das problematische Verhalten, Denken und Fühlen zu verändern und neue Sichtweisen, Perspektiven und Handlungsstrategien zu entwickeln. Zusammen legen wir Ziele fest und arbeiten an diesen, entweder im Gespräch oder durch konkrete Übungen bzw. den Einsatz kreativer Verfahren in- und außerhalb des Therapieraums.  

Für den Beginn einer Therapie muss man sich nicht sofort entscheiden. Zunächst finden je nach Wunsch zwischen einem und mehreren Gesprächen statt, um sich besser kennenzulernen und zu überprüfen, ob man sich eine Zusammenarbeit mit dem Therapeuten vorstellen kann. Ab dem 15. Lebensjahr ist auch eine Anmeldung ohne Wissen oder Einbezug der Eltern in die Therapie möglich. Alles was mit mir besprochen wird, ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.