Kosten

 

Gesetzlich Versicherte:

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in vollem Umfang übernommen. Zur Abrechnung ist lediglich die elektronische Gesundheitskarte nötig.

 

Privatversicherte (oder Beihilfe-Versicherte):

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und wie viele Sitzungen übernommen werden, wenn Sie bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Approbation und Arztregistereintrag eine Verhaltenstherapie beginnen möchten und fordern Sie die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie an. In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeuten übernommen, bei den Privatversicherungen hängt die Anzahl der erstattungsfähigen psychotherapeutischen Sitzungen jedoch von der Krankenkasse und dem jeweiligen Vertrag/Tarif ab. Die ersten fünf Sitzungen (probatorische Sitzungen) werden meist ohne vorherige Antragsstellung übernommen.

 

Selbstzahler:

Bei Selbstzahlern orientiert sich das Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In diesem Fall entfallen die oben genannten Formalitäten und Sie erhalten weiterhin volle Anonymität zum Beispiel gegenüber der Krankenkasse, was vor allem bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die eine Verbeamtung anstreben oder in eine private Krankenkasse wechseln möchten wichtig sein kann. Nähere Informationen zum Honorar erhalten Sie gerne per Email oder telefonisch von mir.